Die Gemeinderatswahl findet am 26. Jänner 2025 statt.
Wahlberechtigt sind:
- Alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, welcher spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
- Auslandsösterreicher*innen sowie Auslandsniederösterreicher*innen und Personen mit lediglich einem Nebenwohnsitz in der Gemeinde sind bei der Gemeinderatswahl NICHT wahlberechtigt.
Die Wahlkarten können ab 21.10.2024 beantragt werden. Entweder unter www.meinewahlkarte.at oder auch persönlich am Gemeindeamt sowie mittels Antragsformular auf dem Wählerinformationsschreiben.
Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet eine Buchstaben/Ziffernkombination für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Doch was ist mit all dem zu tun?
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung sollte der personalisierte Abschnitt sowie ein amtlicher Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mitgebracht werden.
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann wird die frühzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Briefwahl empfohlen. Zur Beantragung einer Wahlkarte stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“, Ablichtung eines amtlichen Lichtbildausweises, Eingabe der Reisepassnummer oder mitttels digitaler Signatur kann rund um die Uhr unter www.meinewahlkarte.at eine Wahlkarte beantragt werden.
Unsere Tipps: Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt frühestens ab Anfang Jänner 2024 eingeschrieben an Ihre angegebene Adresse.
Wählen mit Wahlkarten:
Vor dem Wahltag:
- Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen
Am Wahltag:
- Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
- Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.
- Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)
Tipp:
Unter der Abbildung anbringen: VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!
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Wahllokale:
Sprengel I (Zwentendorf): Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf , 1. Raum links
Sprengel II (Pischelsdorf, Dürnrohr, Kleinschönbichl, Bärndorf): Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf, 2. Raum links
Sprengel III (Erpersdorf und Erpersdorf Siedlung): Volksschule, Goetheplatz 2, 3435 Zwentendorf, 2. Raum rechts
Sprengel IV (Kaindorf, Buttendorf, Oberbierbaum, Maria Ponsee, Preuwitz): Maria Ponsee 8, Dorfgast