Der Infrastrukturbeitrag ist die freiwillige Akontierung der Aufschließungsabgabe in der Höhe von
60 % (angenommene Bauklasse I, berechnet mit dem zum Zeitpunkt des Angebotes der Gemeinde gültigen Einheitssatz) für all jene Grundstücke, die im Sinne der NÖ-Bauordnung 1996 Bauplatzeigenschaften haben.
Dem Grundeigentümer wird angeboten, den Infrastrukturbeitrag bis zum Jahresende des Folgejahres nach Angebotsunterbreitung zu entrichten (Teilzahlung innerhalb dieser Frist ist möglich).
Mit Bezahlung des Infrastrukturbeitrages hat er das Recht auf Wohnbauförderung der Marktgemeinde Zwentendorf für diese Liegenschaft gesichert.
Bei tatsächlicher bescheidgemäßer Vorschreibung der Aufschließungsabgabe werden unabhängig vom Einheitssatz zum Zeitpunkt der Bescheidausfertigung 60 % des Gesamtbeitrages (für Bauklasse I) als bereits bezahlt angerechnet.